Kleine Anfrage: Würdevolles Gedenken an den 17. Juni 1953 am Amtsgericht Weimar
Der 17. Juni 1953 war in der Geschichte der ehemaligen DDR eine Zäsur und hat sich in das kollektive Gedächtnis der Menschen eingebrannt. Mit dem gewaltsamen Niederschlag des Volksaufstands hat die SED-Führung gezeigt, dass ihr Werte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, völlig gleichgültig sind. Es ging einzig um die Erhaltung der eigenen Machtbasis. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung kam es insgesamt zu 55 Todesopfern, welche die SED zu verantworten hat. Der 17. Juni 1953 ist nach § 2 a Abs. 2 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes ein Gedenktag, der in vielen Teilen des Freistaats würdevoll begangen wird. Auch in der Stadt Weimar wird jedes Jahr am Amtsgericht an den dort hingerichteten Alfred Diener gedacht, dem eine Tafel am Gericht gewidmet ist. Bedauerlicherweise ist ein Zugang zu dieser Tafel seit langer Zeit für die Öffentlichkeit nicht mehr möglich.
1. Seit wann ist der Zugang zu der Gedenktafel durch den Bauzaun und den davor befindlichen nötigen behindertengerechten Aufgang nicht mehr möglich?
2. War eine andere Möglichkeit des Anbringens des behindertengerechten Aufgangs möglich?
3. Wurde eine Vereinbarkeit zwischen einem würdevollen Gedenken an den 17. Juni 1953 und dem behindertengerechten Aufgang durch die Landesregierung geprüft?
4. Plant die Landesregierung, die Gedenktafel an einem anderen Ort des Amtsgerichts anzubringen, um ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen?
5. Wann plant die Landesregierung, den Bauzaun vor der Gedenktafel zu entfernen?
6. Wann ist mit einem Ende der Renovierungsarbeiten zu rechnen (bitte Aufgliederung nach einzelnen Bauabschnitten)?
Hier geht’s zur Antwort der Landesregierung:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/100109/wuerdevolles_gedenken_an_den_17_juni_1953_am_amtsgericht_in_weimar.pdf