Regelungen zur Teillegalisierung von Cannabis sind ein Bürokratiemonster

Ende letztes Jahres habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Mich hat interessiert, welche Auswirkungen die Teillegalisierung von Cannabis auf die Justiz hatte. Dazu gab es am vergangenen Samstag einen Artikel auf Seite 1 der Thüringer Allgemeine!

Hunderte Cannabis-Urteile revidiert: Mangels Personal setzt Thüringens Justiz Regelungen meist mit unbezahlter Mehrarbeit um.
Erfurt: Thüringer Gerichte mussten sich im Vorjahr zusätzlich mit rund 700 Verfahren beschäftigen, bei denen eine Amnestie der Verurteilten wegen Cannabisbesitzes infrage kommen konnte. Das geht aus der Antwort des Thüringer Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lennart Geibert (CDU) hervor. In wie vielen Fällen zugunsten der Verurteilten entschieden wurde, konnte das Ministerium nicht angeben. Dazu liegen keine statistischen Angaben vor, sagt ein Behördensprecher am Freitag an Anfrage unserer Zeitung. Häufig betrifft die Amnestie auch nur einzelne Straftaten der Verurteilung.

Die Teillegalisierung von Cannabis vergangenen März in Deutschland setzte vor allem die Staatsanwaltschaften zusätzlich unter enormen Druck. Die vier Thüringer Staatsanwaltschaften mussten nach Ministeriumsangaben in aufwendigen händischen Einzelprüfungen 4511 relevante Verfahren identifizieren, die geprüft wurden. Als Bürokratiemonster kritisiert der CDU-Abgeordnete die gesetzlichen Regelungen zur Teillegalisierung von Cannabis. Vieles davon ließe sich kaum oder nur mit großem Aufwand kontrollieren, fügt er an. Die CDU hat die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis abgelehnt.

Das Gesetz habe wichtige Ressourcen der Justiz zusätzlich gebunden kritisiert Lennart Geibert. Diese hätten beispielsweise für wichtige Strafverfahren genutzt werden können. Stattdessen musste die Thüringer Justiz ihre Möglichkeiten verstärkt darauf konzentrieren, die Konsequenzen der Teillegalisierung von Cannabis umzusetzen. Laut Justizministerium wurde bei Staatsanwaltschaften und Gerichten der dafür erforderliche Personalaufwand zumeist “durch unbezahlte Mehrarbeit kompensiert”. Allein vergangenen Mai hätten die Staatsanwaltschaften ihren diesbezüglichen Mehraufwand mit 5200 Stunden angegeben. Das entspreche etwa 130 Arbeitskräften, die jeweils 40 Stunden damit beschäftigt waren. Solche Arbeitsbedingungen würden die Justiz für junge Menschen nicht attraktiv machen, betont der CDU-Politiker, der selbst noch als Rechtsreferendar arbeitet.

Das erschwere es, die altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren durch gutes und qualifiziertes Personal zu ersetzen. Denn viele Kanzleien würden inzwischen ebenfalls mit attraktiven Arbeitsbedingungen um Studienabgänger und Referendare werben. Die Arbeitsbelastungen der Thüringer Staatsanwaltschaften waren beim Prüfen der Verfahren nach Ministeriumsangaben ungleich verteilt. Die Standorte Erfurt und Gera wurden mit jeweils 1587 und 1554 Verfahren besonders intensiv gefordert. In Meiningen und Mühlhausen hatten die Staatsanwaltschaften mit jeweils 753 und 671 Verfahren etwa die Hälfte der Fälle zu bewältigen.” - Kai Mudra

Quelle:
Thüringer Allgemeine vom 11. Januar 2025
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article408050819/cannabis-legalisierung-thueringer-gerichte-mussten-hunderte-urteile-revidieren.html (€)

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Pressemitteilung: “Es ist Zeit, abzuliefern.”

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